RECHTLICHES

Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Freizeitmelder-App und die zugehörigen Seiten. Die jeweils gültige Fassung steht auch in der App unter „Rechtliches“.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die App Freizeitmelder und die dazugehörigen Seiten auf www.freizeitmelder.de. Dein Vertragspartner ist Alexander Krum, Freizeitmelder, Tiefer Weg 2, 95182 Döhlau, OT Kautendorf, Deutschland, E-Mail info@freizeitmelder.de („wir“). „Du“ meint jede Person, die die App nutzt – privat oder für eine Organisation wie einen Verein, eine Kommune, einen Veranstalter oder ein Gewerbe. Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn du beim ersten Start diesen Bedingungen zustimmst. Für Käufe und Abos gelten zusätzlich § 5 und § 5a. Andere Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Die gültige Fassung kannst du jederzeit in der App unter „Rechtliches“ lesen. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Was die App bietet

Kostenlos kannst du Termine finden, suchen und auf der Karte sehen, sie merken, dich erinnern lassen, teilen und in deinen Kalender übernehmen, einen Freizeitalarm für neue passende Termine einrichten, Termine melden – mit oder ohne Plakatfoto – und Einträge beanstanden. Dafür brauchst du keine E-Mail-Adresse. Kostenpflichtig sind drei Leistungen für einen eigenen Termin, jeweils bis zu 7 Tage, längstens bis zum Termin: Hervorheben (er fällt an seinem Tag auf – oben in der Gruppe seines Tages und an seiner Uhrzeit), Hervorheben Premium (wie Hervorheben, aber größer) und Hochschieben (er steht vor seinem Tag weiter oben in den Listen). Hervorheben und Hervorheben Premium schließen sich aus, Hochschieben lässt sich mit beiden verbinden. Alle drei kann jeder kaufen. Dazu kommt ein Abo für freigegebene Organisationen mit einem monatlichen Kontingent an Platzierungen und an Hervorheben Premium. Bezahlte Plätze kennzeichnen wir für alle sichtbar als Anzeige. Was eine Leistung umfasst und was sie kostet, zeigt die App vor dem Kauf. Einen Anspruch auf eine bestimmte Position, Reichweite oder Zahl von Aufrufen gibt es nicht. Wir zeigen Termine in Deutschland; Meldungen von Terminen im Ausland nehmen wir nicht an. Wir entwickeln die App weiter, kostenlose Funktionen können sich dabei ändern. Wir bemühen uns um einen störungsfreien Betrieb; Wartung und Störungen können die Nutzung zeitweise einschränken.

§ 3 Dein Konto

Beim ersten Start legt die App ein Konto ohne Anmeldung an, das an dein Gerät gebunden ist. Mit einer E-Mail-Adresse kannst du dich registrieren; dann nutzt du dasselbe Konto auf beliebig vielen Geräten. Angemeldet wirst du mit einem Code per E-Mail, ein Passwort ist freiwillig. Halte Code und Passwort geheim. Eine Organisation (Verein, Kommune, Veranstalter, Gewerbe) stellt in der App einen Kontoantrag mit den verlangten Angaben und Nachweisen. Wir prüfen ihn und dürfen ihn ablehnen. Bis zur Freigabe gelten beim Einzelkauf die Preise für Privat, ein Abo ist erst danach möglich. Wer für eine Organisation handelt, versichert, dazu berechtigt zu sein, und hält die Angaben aktuell. Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für eine Freigabe nicht vorlagen, können wir sie zurücknehmen; erstattet wird dann nur der laufende Abo-Zeitraum, genutzte Zeiträume bleiben bezahlt. Du kannst dein Konto jederzeit in der App löschen; damit endet der Nutzungsvertrag. Ein laufendes Abo endet dann zum Ende des bezahlten Zeitraums; Name und E-Mail-Adresse bewahren wir auf, bis das Abo abgelaufen und jede Rechnung bezahlt ist. Ein Konto ohne E-Mail-Adresse, das 12 Monate nicht genutzt wurde, löschen wir automatisch. Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 4 Rechte an Inhalten und an der App

Was du meldest – Angaben, Beschreibungen und Fotos –, bleibt deins. Damit wir es zeigen können, räumst du uns das einfache, unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese Inhalte für die Dauer ihrer Veröffentlichung in der App, auf www.freizeitmelder.de, in Mitteilungen, E-Mails und Teilen-Karten zu speichern, öffentlich zu zeigen und dafür technisch anzupassen, etwa zuzuschneiden, zu entzerren, zu verkleinern und von einer KI auslesen zu lassen. Kopien, die wir als Nachweis aufbewahren müssen (§ 11), bleiben davon unberührt. Die App selbst – Gestaltung, Wortmarke, Texte, Software und die Zusammenstellung der Termine – gehört uns. Du darfst sie für eigene Zwecke auf beliebig vielen eigenen Geräten nutzen. Dieses Recht ist einfach und nicht übertragbar; dasselbe gilt für dein Konto und für gekaufte Leistungen, die am jeweiligen Termin hängen, nicht am Gerät. Nicht erlaubt ist, Termine automatisiert auszulesen, die App nachzubauen oder zurückzuentwickeln, soweit das Gesetz es nicht ausdrücklich erlaubt, oder Schutzmaßnahmen und Grenzen der App zu umgehen.

§ 5 Kaufen und Bezahlen

Einen eigenen Termin kannst du hervorheben, mit Hervorheben Premium größer hervorheben oder hochschieben. Jede Leistung läuft ab dem Kauf 7 Tage, längstens bis zum Termin, und verlängert sich nicht von selbst. Nicht kaufen kannst du für private Feste und für Termine, die vorbei, abgesagt, noch in Prüfung oder beanstandet sind. Der Preis hängt von deiner Kontoart ab und steht vor dem Kauf in der App, als Endpreis mit Umsatzsteuer. Mit dem Tippen auf den Kaufknopf gibst du ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Kauf in der App bestätigen. Die Rechnung erhältst du per E-Mail und im Postfach. Der Kaufpreis ist sofort fällig und wird über die gewählte Zahlart eingezogen; Zahlung auf Rechnung bieten wir beim Abo an (§ 5a); solange die App im Test ist, auch beim Einzelkauf. Als Verbraucher kannst du einen Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Wir schalten jede Leistung sofort frei. Kaufen kannst du deshalb nur, wenn du vorher ausdrücklich verlangst, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und bestätigst, dass dir bekannt ist: Dein Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung vollständig erbracht ist. Das ist sie, wenn ihre Laufzeit abgelaufen ist – nach 7 Tagen oder mit dem Termin. Widerrufst du vorher, zahlst du den Anteil für die bereits erbrachte Zeit. Sagt der Veranstalter einen Termin ab, für den eine Leistung läuft, erstatten wir die nicht genutzten Tage anteilig, abzüglich der Gebühr des Zahlungsanbieters, bei Zahlung auf Rechnung ohne diesen Abzug; bleibt nichts übrig, erhältst du einen Beleg über 0,00 €. Beruht der Ausfall auf einem Fehler von uns, erstatten wir die nicht genutzten Tage ohne Abzug. Entfernen wir einen Termin, weil er gegen das Gesetz oder diese Bedingungen verstößt, falsche Angaben enthält, doppelt gemeldet oder eine Testmeldung ist, erstatten wir für eine laufende Leistung nichts. Entfernen wir ihn auf deine Bitte, auf Anordnung einer Behörde oder weil wir ihn nicht aufbewahren dürfen, erstatten wir die nicht genutzten Tage anteilig.

§ 5a Abo

Ein Abo können Organisationen abschließen, deren Kontoantrag wir freigegeben haben. Ein Abo läuft über den gewählten Zeitraum – einen Monat oder ein Jahr – und verlängert sich danach automatisch um denselben Zeitraum. Es ist jederzeit zum Ende des laufenden Zeitraums kündbar, ohne Grund und ohne Frist; eine Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht. Kündigen kannst du in der App unter „Mein Konto“ › „Mein Abo“. Wir bestätigen die Kündigung mit Datum und Uhrzeit des Eingangs per E-Mail und im Postfach. Auch das Löschen deines Kontos kündigt das Abo (§ 3). Das Abo enthält je Kalendermonat ein Kontingent an Platzierungen (Hervorheben oder Hochschieben) und ein eigenes Kontingent an Hervorheben Premium; die Zahlen zeigt die App vor dem Abschluss. Nicht genutzte Plätze verfallen am Monatsende. Sagt der Veranstalter einen Termin ab, geht ein Platz aus dem Kontingent zurück, solange der Monat läuft. Der Preis gilt so, wie er beim Abschluss vereinbart wurde; auch jede Verlängerung läuft zu diesem Preis. Einen neuen Preis für ein laufendes Abo gibt es nur, wenn du ihm ausdrücklich zustimmst. Scheitert eine Abbuchung, versuchen wir sie zweimal erneut; danach ruhen die Abo-Leistungen, bereits veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Geht er nicht ein, erinnern und mahnen wir; 60 Tage nach Rechnungsdatum ruhen die Abo-Leistungen, bereits veröffentlichte Inhalte bleiben unberührt. Zahlung auf Rechnung ist beim Monats- und beim Jahresabo möglich. Ruht ein Abo 30 Tage lang, endet es. Nachlass nach Absprache: Wir können einer Organisation nach individueller Absprache einen Nachlass auf den Abopreis gewähren. Er gilt für den vereinbarten Zeitraum und bezieht sich auf den jeweils aktuellen Abopreis. Die enthaltenen Platzierungen bleiben unverändert, darüber hinausgehende Käufe kosten den regulären Preis. Vor Ablauf des Nachlasses teilen wir per E-Mail mit, ob das Abo danach zum regulären Preis weiterläuft oder zum vereinbarten Datum endet. Das Recht, jederzeit zum Ende des laufenden Zeitraums zu kündigen, bleibt unberührt. Soweit dir als Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht, gilt § 5 für jeden Abrechnungszeitraum entsprechend.

§ 6 Meldungen der Nutzer

Wer eine Veranstaltung meldet, versichert, zur Weitergabe der Angaben und des Fotos berechtigt zu sein – als Veranstalter, in dessen Auftrag oder mit Erlaubnis – und die Angaben nach bestem Wissen richtig gemacht zu haben. Für die Rechte am Foto bist du verantwortlich, auch für die Rechte von Personen, die darauf zu sehen sind. Nicht erlaubt sind Meldungen mit rechtswidrigen Inhalten, etwa extremistischen, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalten oder Inhalten, die Rechte anderer verletzen, und bewusst falsche Angaben. Wer meldet, wählt die passende Altersgrenze: für alle, ab 16 oder ab 18; die KI schlägt nur vor. Termine ab 16 und ab 18 zeigen wir zunächst verdeckt. Inhalte ab 16 siehst du nach deiner einmaligen Bestätigung, Inhalte ab 18 erst nach einem Altersnachweis mit deinem deutschen Personalausweis oder Reisepass. Davon speichern wir nur das Ergebnis, nie die Ausweisangaben; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Den Nachweis darfst du nur mit deinem eigenen Ausweis führen. Gemeldete Termine sind öffentlich sichtbar, mit deinem Anzeigenamen oder als „Gemeldet von einem Nutzer“. Andere Nutzer können Termine bestätigen und ergänzen. Machen Dritte wegen einer Meldung berechtigte Ansprüche gegen uns geltend, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von dir beruhen, stellst du uns davon frei.

§ 7 Richtigkeit der Angaben und Haftung

Die Inhalte stammen von Nutzern, Veranstaltern, Ticketanbietern und aus öffentlich zugänglichen Veranstaltungskalendern, etwa von Gemeinden. Freizeitmelder gibt sie weiter, prüft sie nicht auf Richtigkeit und übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder das Stattfinden einer Veranstaltung. Verbindlich ist allein die Auskunft des Veranstalters. Für Schäden aus dem Vertrauen auf eine Angabe haftet Freizeitmelder nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; das gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, auf deren Erfüllung du vertrauen darfst, und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln einer bezahlten Leistung bleiben unberührt.

§ 8 Links zu Dritten, Ticketverkauf und Werbung

Verweise auf Ticketanbieter führen zu eigenständigen Verträgen mit dem jeweiligen Anbieter; für Angebot, Preise und Abwicklung ist allein der Anbieter verantwortlich. Manche Termine und Bilder stammen von Ticketanbietern wie Reservix, Holi Concept oder Ticketmaster. Ticket-Knöpfe können Partnerlinks sein: Kaufst du darüber, erhalten wir vom Anbieter eine Provision; dein Preis ändert sich dadurch nicht. Partnerlinks laufen über die Werbenetzwerke AWIN und impact.com; Ticket-Knöpfe mit Provision tragen „Anzeige“. Außerdem zeigen wir in der App Werbebanner, die als „Anzeige“ gekennzeichnet sind und direkt vom Werbenetzwerk AWIN geladen werden. Was dabei mit deinen Daten geschieht, steht in der Datenschutzerklärung. Für Inhalte fremder Seiten sind deren Anbieter verantwortlich.

§ 9 Updates

Wir stellen Updates bereit, die nötig sind, damit die App wie beschrieben funktioniert und sicher bleibt – solange du die App nutzt, bei einem Abo mindestens für dessen Laufzeit. Updates bekommst du über den App-Store bzw. die Aktualisierung in der App. Erfordert die Sicherheit ein Update, können wir ältere Versionen sofort sperren; die App weist dich darauf hin und lässt sich nach dem Update weiter nutzen. Installierst du ein Update nicht, das wir dir mit Hinweis auf die Folgen bereitgestellt haben, haften wir nicht für Mängel, die allein darauf beruhen.

§ 10 Künstliche Intelligenz

Freizeitmelder setzt KI für vier Aufgaben ein. Erstens liest sie Plakatfotos aus und schlägt Angaben wie Titel, Datum und Ort vor; erkannte Angaben sind gekennzeichnet, du prüfst und änderst sie vor dem Melden. Dabei leitet sie auch Suchbegriffe ab, die nicht angezeigt werden. Zweitens prüft sie Fotos und Texte von Meldungen auf rechtswidrige oder anstößige Inhalte und schlägt eine Altersgrenze vor. Hält sie eine Meldung zurück, entscheidet ein Mensch, ob sie erscheint. Drittens ordnet sie neue Begriffe unseren Kategorien und Merkmalen zu; wirksam werden sie erst nach unserer Freigabe. Viertens schreibt sie uns Entwürfe für Antworten auf Nachrichten in deinem Postfach; abgeschickt wird jede Antwort von einem Menschen. KI kann sich irren; verantwortlich für eine Meldung bleibt, wer sie abschickt. Wir nutzen KI-Modelle im Microsoft-Dienst Azure AI Foundry; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Beanstandungen, Moderation und Sperren

Jede Person kann einen Eintrag beanstanden – in der App am Termin, auch ohne Konto, oder per E-Mail an kundenservice@freizeitmelder.de. Wer Rechte an einem Bild geltend macht, nutzt in der App „Bild- und Urheberrechte“. Wir prüfen binnen 48 Stunden und antworten mit Begründung, auch wenn wir ablehnen. Verstößt ein Inhalt gegen das Gesetz oder diese Bedingungen, können wir ihn verbergen, berichtigen oder löschen. Wird ein Eintrag als anstößig beanstandet, verbergen wir ihn sofort vorläufig, bis wir entschieden haben. Bei Verstößen können wir ein Konto stufenweise einschränken: Verwarnung, Prüfpflicht (Meldungen erscheinen erst nach unserer Prüfung), Teilsperre für Melden oder Fotos, Vollsperre. Dabei berücksichtigen wir, wie schwer und wie häufig verstoßen wurde; bestätigte Verstöße zählen 12 Monate. Eine Prüfpflicht, die wir von Hand verhängen, gilt 14 Tage. Eine Teilsperre ist befristet und geht danach in eine Prüfpflicht über. Endet eine Prüfpflicht ohne unsere Entscheidung, wird daraus einmal automatisch eine Teilsperre; danach entscheidet immer ein Mensch. Während einer Teil- oder Vollsperre bekommst du keine Freizeitalarme. Bei jeder Entscheidung nennen wir dir den Grund und, wenn sie befristet ist, die Dauer; hat unser System automatisch entschieden, sagen wir das dazu. Widersprechen kannst du über das Postfach in der App oder mit einer Antwort auf unsere E-Mail, bei einer Vollsperre nur per E-Mail; ein Mensch prüft den Widerspruch. Aus wichtigem Grund, etwa bei schweren oder wiederholten Verstößen, können wir den Nutzungsvertrag fristlos kündigen. Inhalte, die wir als rechtswidrig oder auf behördliche Anordnung entfernen, sichern wir als Nachweis. Zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden ist info@freizeitmelder.de, Sprache Deutsch.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Wir ändern diese Bedingungen, wenn sich die App, unsere Angebote oder die Rechtslage ändern. Eine neue Fassung zeigen wir dir in der App zusammen mit den Änderungen seit deiner letzten Zustimmung. Sie gilt für dich erst, wenn du zustimmst. Stimmst du nicht zu, kannst du die App nicht weiter nutzen; du kannst dann dein Konto löschen, und es gilt § 3. Berichtigungen von Schreibfehlern und Formulierungen ohne inhaltliche Änderung veröffentlichen wir ohne neue Zustimmung.

§ 13 Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Fragen oder Beschwerden schreib uns an kundenservice@freizeitmelder.de.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Verbraucher, bleiben dir die zwingenden Schutzvorschriften des Staates erhalten, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Bist du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Freizeitmelder. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

FASSUNG 3 · GILT SEIT 22.10.2026